Erwägungsgrund 69 32024R0792
Der Ukraine-Plan sollte Reform- und Investitionsmaßnahmen sowie die qualitativen und quantitativen Schritte, die die zufriedenstellende Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen, und einen vorläufigen Zeitplan für deren Durchführung enthalten. Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2023 eingeleitet wurden, sollten ausnahmsweise für eine Unterstützung infrage kommen.