Erwägungsgrund 68 32024R0792
Der Ukraine-Plan sollte nicht nur die Grundlage für die Unterstützung im Rahmen der Säule I der Fazilität bilden, sondern auch als Referenz für die Unterstützung im Rahmen der Säulen II und III der Fazilität dienen. Durch die im Rahmen der Säulen II und III finanzierten Maßnahmen sollten die Ziele und die Umsetzung des Ukraine-Plans unterstützt werden.