Erwägungsgrund 102 32024R0792
Die finanziellen Interessen der Union sollten auch geschützt werden, wenn die Mittel in direkter Mittelverwaltung durch Finanzhilfen und Auftragsvergabe oder in indirekter Mittelverwaltung durch Stellen, die im Rahmen einer Säulenbewertung geprüft wurden, insbesondere im Rahmen der Säulen II und III der Fazilität, ausgeführt werden. Es sollten ausschließlich Einrichtungen, die im Rahmen einer Säulenbewertung geprüft wurden, ausgewählt werden, um Unionsmittel aus der Fazilität im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung auszuführen.