Erwägungsgrund 62 32024R0792
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der Ziele der Fazilität und zur Erzielung von Ergebnissen geeignet sind; bei der Auswahl sollten insbesondere die Kontrollkosten, der Verwaltungsaufwand und das erwartete Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit sowie von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen im Sinne des Artikels 125 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 zu prüfen.