Erwägungsgrund 65 32024R0792
Abweichend von Artikel 213 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 sollten Überschüsse an Dotierungen für die Ukraine-Garantie interne zweckgebundene Einnahmen für die Fazilität oder ihr Nachfolgeprogramm darstellen.