Erwägungsgrund 54 32024R0792
Unter Wahrung des Grundsatzes der Jährlichkeit des Unionshaushalts sollte die Möglichkeit bestehen, die Flexibilitätsregelungen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 für andere Politikbereiche anzuwenden, insbesondere für Mittelübertragungen und Mittelumwidmungen, um die effiziente Verwendung der Unionsmittel zu gewährleisten und so die im Rahmen der Fazilität zur Verfügung stehenden Unionsmittel maximal zu nutzen.