Erwägungsgrund 29 32024R0792
Der Wiederaufbau nach den Schäden, die durch den Angriffskrieg Russlands verursacht wurden, darf sich nicht darauf beschränken, Zerstörtes wieder so zu errichten, wie es vor dem Krieg war. Der Wiederaufbau bietet die Gelegenheit, die Ukraine bei ihrem Integrationsprozess in den Binnenmarkt zu unterstützen, ihren nachhaltigen grünen und digitalen Wandel im Einklang mit den politischen Strategien der Union zu beschleunigen und gleichzeitig die wirtschaftliche Integration in die Union zu fördern und zur sozioökonomischen Entwicklung und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beizutragen. Die Fazilität sollte daher den Wiederaufbau auf eine Weise fördern, die die Wirtschaft der Ukraine auf der Grundlage der Vorschriften und Normen der Union modernisiert und verbessert, indem in den Übergang der Ukraine zu einer nachhaltigen grünen, digitalen und inklusiven Wirtschaft investiert wird, was der Gesellschaft als Ganzes zugutekommt, wobei den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Der Wiederaufbau des Kulturerbes sollte auf nationalen, internationalen und europäischen Praktiken, auf normgebenden Texten, Grundsätzen (wie dem Neuen Europäischen Bauhaus) und auf gewonnenen Erkenntnissen beruhen und mit den Europäischen Qualitätsgrundsätzen für unionsfinanzierte Interventionen, die potenzielle Auswirkungen auf das Kulturerbe haben, im Einklang stehen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Gewährleistung der Nachhaltigkeit und des angemessenen Schutzes der im Rahmen der Fazilität finanzierten Tätigkeiten angesichts von Cybersicherheitsrisiken und der allgemeinen Bedrohungslage gewidmet werden.