Erwägungsgrund 55 32024R0792
Bei Gewährungsverfahren im Rahmen der Fazilität sollten Beschränkungen der Förderfähigkeit aufgrund der besonderen Art der Tätigkeit oder aufgrund einer mit der Tätigkeit einhergehenden Beeinträchtigung der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung gegebenenfalls zulässig sein.