32024R0792 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 78 32024R0792Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine Erwägungsgrund 77Erwägungsgrund 79 Die Ukraine sollte jedes Jahr einen Zinszuschuss und einen Erlass der Verwaltungskosten beantragen können.