Erwägungsgrund 97 32024R0792
Die Kommission sollte sich bemühen, der Ukraine ein einziges integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem zur Verfügung zu stellen, das ein einziges Instrument zur Datenauswertung und Risikobewertung für den Zugang zu und die Analyse der einschlägigen Daten im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen der Union und den geltenden Datenschutzvorschriften umfasst. Ist ein solches System verfügbar, so sollte die Ukraine die einschlägigen Daten verwenden und diese in das System eingeben, auch mit Unterstützung gemäß der Säule III. Die Daten sollten es der Kommission und den für die Ausführung und Kontrolle der Mittel zuständigen ukrainischen Behörden ermöglichen, Risiken zu bewerten und Unregelmäßigkeiten zu verhindern.