Art. 62 32021D1764
Schutz geografischer Angaben
Die Union und die ÜLG erkennen die Bedeutung geografischer Angaben für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums an. Sie sorgen dafür, dass geografische Angaben ordnungsgemäß geschützt und durchgesetzt werden, und arbeiten gemeinsam an der Weiterentwicklung wirksamerer Systeme zum Schutz geografischer Angaben. Darüber hinaus tauschen sie Informationen über Entwicklungen in Rechtsetzung und Politik auf dem Gebiet der geografischen Angaben aus.