Erwägungsgrund 13 32025D1771
Der Beschluss (EU) 2020/2152 sollte somit aufgehoben werden, um den mit der Verordnung (EU) 2024/1106 und der Verordnung (EU) 2024/1789 eingeführten Änderungen Rechnung zu tragen.
Der Beschluss (EU) 2020/2152 sollte somit aufgehoben werden, um den mit der Verordnung (EU) 2024/1106 und der Verordnung (EU) 2024/1789 eingeführten Änderungen Rechnung zu tragen.