Erwägungsgrund 32 32025D1771
Um zu vermeiden, dass dieser Beschluss nur deshalb geändert werden muss, weil die Einnahmen aus Gebühren aufgrund der Inflation nicht zur Deckung der infrage kommenden Kosten ausreichen, sollten die Gebühren automatisch an die Inflation angepasst werden, sofern die Gebühreneinnahmen niedriger sind als die infrage kommenden Kosten. Damit sich RRMs und IIPs auf die Änderungen der verschiedenen Gebührenkomponenten vorbereiten können, sollte die Anpassung darüber hinaus erst im Folgejahr wirksam und von der Agentur rechtzeitig im Voraus angekündigt werden.