Erwägungsgrund 3 32025D1771
In Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/942 sind der Anwendungsbereich und die Grundprinzipien des Gebührensystems festgelegt, und der Kommission wurde in diesem Artikel die Aufgabe übertragen, die Gebühren und die Art und Weise ihrer Entrichtung festzulegen, was mit dem Beschluss (EU) 2020/2152 erfolgt ist. Durch eine Aufstockung der der Agentur zur Verfügung stehenden Finanzmittel konnte die Agentur die Qualität der Dienstleistungen verbessern, die die Agentur für Stellen, die Daten melden, und für Marktteilnehmer im Allgemeinen erbringt.