Erwägungsgrund 29 32025D1771
Um sicherzustellen, dass die Agentur ausreichende Einnahmen aus Gebühren erzielt, um ihre infrage kommenden Kosten zu decken, sollte die Agentur die Möglichkeit haben, die im Januar 2026 übermittelten Rechnungen um einen Aufschlag zu ergänzen. Dieser Aufschlag sollte auf der Zahl der Marktteilnehmer beruhen, für die ein RRM Transaktionsaufzeichnungen meldet. Da der mögliche Aufschlag im Jahr 2026 gleichzeitig mit den anderen Gebührenkomponenten berechnet wird, kann sich die Berechnung auf die Zahl der Marktteilnehmer stützen, die bei der Berechnung der auf Transaktionsaufzeichnungen beruhenden Gebührenkomponente für einen RRM ermittelt wurden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um den RRM Gewähr dafür zu bieten, dass diese Möglichkeit nicht dazu genutzt wird, die infrage kommenden Kosten der Agentur unangemessen zu erhöhen, sollten die Gesamteinnahmen, die die Agentur einschließlich dieses Aufschlags erhalten kann, auf die geschätzten Einnahmen aus Gebühren gemäß dem Programmplanungsdokument der Agentur für 2025-2027 oder auf die im Programmplanungsdokument der Agentur für 2026-2028 veranschlagten Einnahmen aus Gebühren begrenzt werden, je nachdem, welcher der beiden Werte niedriger ist.