Erwägungsgrund 26 32025D1771
Gemäß Artikel 71 der Finanzregelung der Agentur darf die Agentur die Dienstleistungen erst erbringen, nachdem die entsprechende Gebühr vollständig entrichtet worden ist. Da die Gebühren auf der Grundlage der Menge der im Vorjahr gemeldeten Transaktionsdaten und übermittelten Meldungen über Insider-Informationen berechnet werden, können die Forderungen erst zu Beginn jedes Jahres festgestellt und die Rechnungen auch erst zu diesem Zeitpunkt übermittelt werden. Die RRMs und IIPs sollten der Agentur jedoch fortlaufend Daten und Meldungen über Insider-Informationen übermitteln können, d. h. auch bevor sie die Rechnung für das betreffende Jahr bezahlt haben. RRMs, die nicht mehr von der Agentur zugelassen oder registriert sind, sollten weder Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren noch auf Verzicht auf fällige Gebühren haben. Ebenso sollten IIPs, die nicht mehr von der Agentur zugelassen sind, weder Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren noch auf Verzicht auf fällige Gebühren haben.