Beschluss (EU) 2025/1771 der Kommission vom 8. September 2025 über die an die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zu entrichtenden Gebühren für ihre Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/2152 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Agentur sollte den RRMs und IIPs Rechnungen übermitteln. Da die Gebühren vollständig durch diesen Beschluss bestimmt werden, der die Grundlage für die Feststellung der Forderungen durch die Agentur bildet, sollten die Rechnungen gemäß Artikel 71 der Finanzregelung der Agentur Zahlungsaufforderungen sein.
Erwägungsgrund 33 32025D1771Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen