Erwägungsgrund 74 32016L2341
Die gemäß dieser Richtlinie vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa der Austausch oder die Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen, und der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch die europäischen Aufsichtsbehörden gemäß dieser Richtlinie sollte im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.