Erwägungsgrund 12 32021L2167
Notleidende Kredite, die ursprünglich von einem Kreditinstitut gewährt wurden, könnten im Zuge der Durchführung der Kreditdienstleistungen eine planmäßige Bedienung erfahren. In diesem Fall sollten die Kreditdienstleister ihre Tätigkeiten auch weiterhin — auf der Grundlage ihrer Zulassung als Kreditdienstleister gemäß dieser Richtlinie — ausführen können.