Erwägungsgrund 54 32021L2167
Die Angaben zu der Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags gemäß den Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU, wie sie durch die Änderungen in der vorliegenden Richtlinie eingeführt werden, sollten die in den Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU festgelegten Verbraucherrechte, einschließlich der Auskunftsrechte, unberührt lassen.