Erwägungsgrund 46 32021L2167
Kreditkäufer, die den erworbenen Kreditvertrag direkt durchsetzen, sollten das unter Einhaltung der auf den Kreditvertrag anzuwendenden Rechtsvorschriften, einschließlich der für den Kreditnehmer geltenden Verbraucherschutzvorschriften, tun. Nationale Vorschriften, insbesondere solche, die die Durchsetzung von Verträgen, den Verbraucherschutz und das Strafrecht betreffen, finden weiterhin Anwendung, und die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Kreditkäufer die entsprechenden Vorschriften auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten einhalten.