Erwägungsgrund 39 32021L2167
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der EBA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards zu erlassen, mit denen die von den Kreditinstituten für die Bereitstellung der nach dieser Richtlinie erforderlichen Informationen zu verwendenden Vorlagen festgelegt werden. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten im Sinne des Artikels 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 erlassen.