Erwägungsgrund 60 32021L2167
Die Kommission sollte im Lichte der erzielten Fortschritte bei der Schaffung eines Binnenmarktes für notleidende Kreditverträge, der mit einem hohen Verbraucherschutzniveau einhergeht, die effiziente Funktionsweise dieser Richtlinie überprüfen. Die Kommission ist sehr gut in der Lage, spezifische grenzübergreifende Themen zu analysieren, die von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht erkannt oder adäquat behandelt werden können, etwa die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die im Zusammenhang mit Kreditdienstleistungen und den Tätigkeiten von Kreditkäufern entstehen können, sowie die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten. Es ist daher angezeigt, dass die Kommission in ihre Überprüfung dieser Richtlinie auch eine gründliche Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Verbindung mit den Tätigkeiten von Kreditdienstleistern und Kreditkäufern sowie der Verwaltungszusammenarbeit der zuständigen Behörden aufnimmt.