Art. 51 32006R1828
Sachleistungen eines öffentlichen oder privaten Begünstigten sind zuschussfähige Ausgaben, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es handelt sich um die Bereitstellung von Grundstücken oder Immobilien, Ausrüstungsgütern oder Material, um Forschungs- oder berufliche Tätigkeiten oder unbezahlte freiwillige Arbeit;
ihr Wert kann von einer unabhängigen Stelle geschätzt und geprüft werden.
Im Fall der Bereitstellung von Grundstücken oder Immobilien wird der Wert von einem unabhängigen qualifizierten Schätzer oder einer ordnungsgemäß zugelassenen amtlichen Stelle bescheinigt.
Im Fall unbezahlter freiwilliger Arbeit wird der Wert dieser Arbeit unter Berücksichtigung der aufgewendeten Zeit und des Stunden- und Tagessatzes für eine vergleichbare Arbeit ermittelt.