Art. 53 32006R1828
Abschreibung
Die während des Kofinanzierungszeitraums eines Vorhabens anfallenden Abschreibungskosten für direkt für ein Vorhaben genutzte Ausrüstungsgüter sind zuschussfähig, sofern der Erwerb dieser Güter nicht als zuschussfähige Ausgabe geltend gemacht wird.