Erwägungsgrund 26 32009R1224
Für Gebiete mit Fangbeschränkungen sollten besondere Vorschriften gelten. Das Verfahren zur Verfügung und Aufhebung von Ad-hoc-Schließungen von Fischgründen sollte unzweideutig festgelegt werden.
Für Gebiete mit Fangbeschränkungen sollten besondere Vorschriften gelten. Das Verfahren zur Verfügung und Aufhebung von Ad-hoc-Schließungen von Fischgründen sollte unzweideutig festgelegt werden.