Erwägungsgrund 27 32009R1224
Da die Freizeitfischerei wesentliche Auswirkungen auf die Fischereiressourcen haben kann, sollten die Mitgliedstaatengewährleisten, dass sie in einer Weise betrieben wird, die mit den Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik vereinbar ist. Für Bestände, für die ein Wiederauffüllungsplan gilt, sollten die Mitgliedstaaten Fangdaten über die Freizeitfischerei sammeln. Für den Fall, dass diese Fischerei beträchtliche Auswirkungen auf die Ressourcen hat, sollte der Rat die Möglichkeit haben, über spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen zu entscheiden.