Erwägungsgrund 49 32009R1224
Um das Gemeinschaftsrecht mit der vorliegenden Verordnung in Übereinstimmung zu bringen, sollten verschiedene Verordnungen, die Kontrollbestimmungen betreffen, geändert werden.
Um das Gemeinschaftsrecht mit der vorliegenden Verordnung in Übereinstimmung zu bringen, sollten verschiedene Verordnungen, die Kontrollbestimmungen betreffen, geändert werden.