Erwägungsgrund 40 32009R1224
Ergänzend zu den Sanktionen sollte ein Punktesystem für schwere Verstöße festgelegt werden, das als Grundlage für die Aussetzung einer Fanglizenz dient, wenn gegen den Inhaber dieser Lizenz Sanktionen für einen schweren Verstoß verhängt wurden und er deshalb mit einer bestimmten Anzahl von Punkten belegt wurde. Wurde eine Fanglizenz auf der Grundlage dieses Systems fünf Mal ausgesetzt und erreicht der Inhaber der entsprechenden Lizenz erneut diese bestimmte Anzahl von Punkten, so sollte diese Lizenz endgültig entzogen werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten sämtliche Verstöße gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik in eine nationale Verstoßkartei aufnehmen.