Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) · TEIL 3, TITEL II, KAPITEL 6, Abschnitt 1
Für die Zwecke dieses Kapitels und des Titels VI dieses Teils bezeichnet der Ausdruck
Art. 272 CRRKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen