Erwägungsgrund 13 32016R1628
Um eine Verbesserung der Luftqualität der Union zu erzielen und ihre Ziele der Luftreinhaltung nachhaltig bis 2020 und darüber hinaus zu erreichen, sind fortwährende Bemühungen zur Senkung der Emissionen von verschiedenen Arten von Motoren erforderlich. Deshalb sollten den Herstellern im Voraus klare und umfassende Informationen über die künftigen Emissionsgrenzwerte übermittelt und ihnen ein angemessener Zeitrahmen für deren Einhaltung und die notwendigen technischen Entwicklungen eingeräumt werden.