Erwägungsgrund 52 32016R1628
Die Richtlinie 97/68/EG enthält keine Ausnahmeregelung für Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Um den strengen technischen Anforderungen Rechnung zu tragen, die wesentlich für die Betriebssicherheit solcher Motoren sind, sollte die Richtlinie 97/68/EG so geändert werden, dass Ausnahmeregelungen für solche Motoren bis zur Aufhebung der Richtlinie angewandt werden können.