Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf die Emissionen von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte entfällt ein großer Teil der anthropogenen Emissionen bestimmter gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe. Motoren, die einen erheblichen Anteil der Luftverschmutzung an NOx und Partikeln verursachen, sollten unter die neuen Regeln über Emissionsgrenzwerte fallen.
Erwägungsgrund 16 32016R1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen