Erwägungsgrund 21 32016R1628
Um die Reglementierung der Emissionen von Kleinstpartikeln (mit einer Größe von 0,1 μm und kleiner) sicherzustellen, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, zusätzlich zum derzeit verfolgten Partikelmasseansatz auch einen Partikelzahlansatz zu verfolgen. Der Partikelzahlansatz sollte auf den Ergebnissen des Programms der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zur Partikelmessung basieren und mit den bestehenden anspruchsvollen Umweltschutzzielen im Einklang stehen.