Erwägungsgrund 28 32016R1628
Tragbare Feuerlöschpumpen sind in bestimmten Notfallsituationen unverzichtbar, in denen Löschwasser nicht über ein Rohrleitungssystem herangeführt werden kann. Der Einbau von Abgasnachbehandlungssystemen in Motoren für diese Geräte würde deren Gewicht und Betriebstemperatur jedoch so weit erhöhen, dass sie eine Gefahr für den Bediener darstellen würden und unmöglich mit den Händen getragen werden könnten. Daher sollten tragbare Feuerlöschpumpen vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.