Erwägungsgrund 47 32016R1628
Um den weiteren technischen Fortschritt und die jüngsten Erkenntnisse in den Bereichen Forschung und Innovation zu berücksichtigen, sollte das weitere Potenzial zur Verringerung von Schadstoffemissionen von Motoren, die in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaut sind, ermittelt werden. Diese Bewertung sollte sich auf diejenigen Motorenklassen konzentrieren, die zum ersten Mal in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, sowie auf diejenigen, deren Emissionsgrenzwerte in dieser Verordnung nicht geändert werden.