Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Um logistischen Einschränkungen Rechnung zu tragen und einen bedarfsorientierten Fertigungsablauf zu ermöglichen sowie zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Verwaltungsaufwand sollten Hersteller die Erlaubnis erhalten, mit Zustimmung des Originalgeräteherstellers Motoren getrennt von ihren Abgasnachbehandlungssystemen zu liefern.
Erwägungsgrund 32 32016R1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen