Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Um einen bestmöglichen Schutz von Arbeitnehmern im Umgebungsbereich von Maschinen zu gewährleisten und um die kumulative Exposition von Arbeitnehmern im Umfeld mehrerer mobiler Maschinen und Geräte so gering wie möglich zu halten, sollte die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbare Technik dazu genutzt werden, Emissionen zu minimieren.
Erwägungsgrund 17 32016R1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen