Erwägungsgrund 40 32016R1628
Die Baumwollproduktion innerhalb der Union beschränkt sich auf wenige Mitgliedstaaten. Aufgrund der hohen Kosten für neue Baumwollerntemaschinen und -geräte und um zusätzliche finanzielle Belastungen für den Baumwollsektor zu vermeiden, die seine wirtschaftliche Lebensfähigkeit weiter bedrohen könnten, sollte den Betreibern Zugang zu einer großen Auswahl an verfügbaren gebrauchten Baumwollerntemaschinen und -geräten gewährt werden. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, für einen begrenzten Zeitraum ihre nationalen Rechtsvorschriften auf die in diesen Maschinen und Geräten eingebauten Motoren anzuwenden.