Erwägungsgrund 37 32016R1628
Originalgerätehersteller mit einer stückzahlmäßig begrenzten Jahresproduktion stehen vor beträchtlichen Herausforderungen, wenn sie ihre Produktlinie innerhalb des Standard-Übergangszeitraums neu konzipieren müssen. Diese Hersteller sind normalerweise kleine und mittlere Unternehmen („KMU“), die eine begrenzte Konstruktionskapazität haben und Informationen über Motoren zukünftiger Stufen oft später als andere Originalgerätehersteller erhalten. Das ist insbesondere bei Herstellern von Maschinen für die Landwirtschaft mit einer stückzahlmäßig begrenzten Jahresproduktion der Fall, für die der Übergang zu Emissionsgrenzwerten der Stufe V eine ernste strukturelle Herausforderung darstellen würde. Es ist daher notwendig, besondere Regelungen für solche Fälle festzulegen.