Erwägungsgrund 60 32016R0794
Angesichts der Art der Aufgaben Europols und der Rolle ihres Exekutivdirektors sollte der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments den Exekutivdirektor vor seiner Ernennung sowie vor einer etwaigen Verlängerung seiner Amtszeit auffordern können, vor ihm zu erscheinen. Der Exekutivdirektor sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat auch den Jahresbericht vorlegen. Darüber hinaus sollten das Europäische Parlament und der Rat den Exekutivdirektor auffordern können, über die Durchführung seiner Aufgaben Bericht zu erstatten.