Erwägungsgrund 10 32016R0794
Wird eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet, sollten die Bedingungen für die Teilnahme von Europol-Personal an der Gruppe in der entsprechenden Vereinbarung festgelegt werden. Europol sollte ihre Teilnahme an solchen gemeinsamen Ermittlungsgruppen, die mit der Bekämpfung von unter die Ziele von Europol fallenden kriminellen Tätigkeiten befasst sind, protokollieren.