Erwägungsgrund 49 32016R0794
Europol sollte einen Datenschutzbeauftragten benennen, der Europol bei der Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung unterstützt. Der Datenschutzbeauftragte sollte eine Position bekleiden, die es ihm ermöglicht, seinen Pflichten und Aufgaben unabhängig und wirksam nachzugehen, und er sollte mit den dazu erforderlichen Mitteln ausgestattet werden.