Erwägungsgrund 70 32016R0794
Der Rechtsakt des Rates vom 3. Dezember 1998 über das Statut der Bediensteten von Europol wurde durch Artikel 63 des Beschlusses 2009/371/JI aufgehoben. Er sollte jedoch weiterhin für das Personal von Europol gelten, das vor dem Inkrafttreten des Beschlusses 2009/371/JI eingestellt wurde. Übergangsbestimmungen sollten daher vorsehen, dass die Verträge, die gemäß dem genannten Statut abgeschlossen wurden, diesem auch weiterhin unterliegen.