Erwägungsgrund 61 32016R0794
Um die vollständige Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Europol zu gewährleisten, sollte Europol mit einem eigenständigen Haushalt ausgestattet werden, dessen Einnahmen im Wesentlichen aus einem Beitrag aus dem Gesamthaushaltsplan der Union bestehen. Der Beitrag der Union und etwaige andere Zuschüsse aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sollten dem Haushaltsverfahren der Union unterliegen. Die Rechnungsprüfung sollte durch den Rechnungshof erfolgen.