Erwägungsgrund 16 32016R0794
Die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte gefördert werden, und Europol-Bedienstete sollten daran teilnehmen können. Um sicherzustellen, dass eine derartige Teilnahme in jedem Mitgliedstaat möglich ist, sieht die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 des Rates vor, dass für Europol-Bedienstete während ihrer Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen keine Befreiungen gelten.