Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates (Neufassung)
Die Begriffsbestimmung für „Meeresgebiete“ sollte auf wissenschaftlichen Erwägungen basieren.
Erwägungsgrund 11 32017R1004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen