Erwägungsgrund 40 32017R1004
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Genehmigung der von regionalen Koordinierungsgruppen vorgelegten Entwürfe der regionalen Arbeitspläne sowie hinsichtlich der Verfahren, der Vereinbarungen zur Kostenteilung für die Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungsreisen auf See, des Bereichs des Meeresgebiets zum Zweck der Datenerhebung und des Formats und der Zeitpläne für die Vorlage und Annahme solcher regionaler Arbeitspläne übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.