Erwägungsgrund 21 32017R1004
Es sollten die von den Mitgliedstaaten einzuhaltenden Schritte und die Aspekte dargelegt werden, die die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Methoden zur Datenerhebung in ihren nationalen Arbeitsplänen berücksichtigen sollten. Zur Sicherstellung einer wirksamen und einheitlichen Umsetzung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten müssen auch wesentliche Anforderungen in Bezug auf nationale Koordinierungsvereinbarungen, die Rechte der Datenerfasser und die Pflichten der Kapitäne von Fischereifahrzeugen festgelegt werden.