Erwägungsgrund 13 32017R1004
Es sollte ermittelt werden, welche Daten Endnutzer wissenschaftlicher Daten benötigen, und es sollte präzisiert werden, welche Daten im Rahmen dieser Verordnung zu erheben sind. Diese Daten sollten auch Ökosystemdaten im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Fischerei und Daten zur Nachhaltigkeit der Aquakultur sowie sozioökonomische Daten über die Fischerei und die Aquakultur umfassen.